
Der PIN-Rücksetzdienst für den elektronischen Personalausweis kehrt zurück. Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) finanziert „übergangsweise“ die erneute Bereitstellung des für Nutzer kostenfreien Dienstes. Ein Ministeriumssprecher teilte auf Anfrage von c’t mit: „Der Service soll in der zweiten Jahreshälfte 2026 live gehen, insbesondere um den Live-Gang der deutschen EUDI-Wallet zu begleiten.“
Mit dem PIN-Rücksetzdienst können Nutzer des elektronischen Personalausweises eine neue PIN erhalten oder die Online-Ausweisfunktion aktivieren, ohne dafür das Bürgeramt aufsuchen zu müssen. Sie bestellen mithilfe der physischen Ausweiskarte online einen Brief mit einer neuen PIN und einem Aktivierungscode. Der Brief wird mit dem Postident-Verfahren zugestellt, bei dem der Postzusteller die Identität des Ausweisinhabers prüft.
Vergessene oder verlegte PINs gelten als eine der größten Bremsen für die Nutzung des Online-Ausweises. Laut einer aktuellen Bitkom-Umfrage haben zwar 21 Prozent der Bürger die Onlinefunktion freischalten lassen, kennen ihre PIN aber nicht. 57 Prozent haben nach eigener Auskunft die Onlinefunktion nicht aktiviert.
Die Bundesregierung hatte den PIN-Rücksetzdienst erstmals im Februar 2022 eingeführt. Er wurde nach Einschätzung des beauftragten Dienstleisters, der Bundesdruckerei, deutlich stärker genutzt als erwartet. Ende 2023 stellte die Bundesregierung den Dienst überraschend wieder ein. Das Bundesinnenministerium (BMI) begründete dies später auf eine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion: „Das Aussetzen des PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienstes (PRSD) zum Ende des Jahres 2023 war angesichts der sich abzeichnenden begrenzten Haushaltmittel im Jahr 2024 notwendig.“
Insgesamt wurden in den knapp zwei Jahren knapp zwei Millionen PIN-Briefe versandt. Die Kosten bezifferte das BMI mit knapp 30 Millionen Euro, die durchschnittliche finanzielle Belastung pro Brief betrug 14,29 Euro brutto. Die Bundesregierung erklärte zudem: „Rund 40 Prozent der versandten Briefe wurden zwar zugestellt, aber nicht dafür genutzt, um rechtzeitig den Online-Ausweis zu (re)aktivieren.“
Im Jahr 2025 wollte das BMI mit einer Verordnung die Rechtsgrundlage für einen kostenpflichtigen PIN-Rücksetzdienst schaffen: Nutzer sollten eine Gebühr von 14 Euro entrichten. Der Bundesrat stoppte dieses Vorhaben jedoch mit der Begründung: „Um eine solche negative Steuerungsfunktion zu vermeiden und die Digitalisierung voranzutreiben, ist eine aus Bundesmitteln finanzierte kostenfreie Nutzung des PRSD erforderlich.“ Bürgerämter bleiben weiterhin kostenlose Anlaufstellen.
Experten zufolge ist der PIN-Rücksetzdienst auch für den Erfolg der EUDI-Wallet von großer Bedeutung. Die Wallet-App, die Anfang Januar 2027 in Deutschland starten soll, erfordert die E-Perso-PIN, um Ausweisdaten zu übertragen. Torsten Lodderstedt, Lead Architect des deutschen EUDI Wallet-Projekts bei der Bundesagentur SPRIND, sagte gegenüber c’t: „Der PIN-Rücksetzdienst ist die Voraussetzung dafür, dass mehr Menschen schneller die Online-Ausweisfunktion nutzen können und darüber den Einstieg in die EUDI-Wallet finden.“
Das BMDS prüft nach eigener Auskunft zudem, wie ein vollständig digitaler PIN-Rücksetzdienst ohne physischen Brief umgesetzt werden kann. Ein Sprecher des BMDS erläuterte: „Für den volldigitalen Prozess besteht die Herausforderung in der Identifikation auf dem Sicherheitsniveau ‚hoch‘ gemäß eIDAS-Verordnung.“ Nötig ist also eine weitere, besonders sichere digitale Identifizierungsmöglichkeit neben dem elektronischen Personalausweis selbst.
Die Rückkehr des Dienstes wird als wichtiger Schritt zur Digitalisierung der Verwaltung gesehen. Der PIN-Rücksetzdienst soll die Hürde vergessener PINs beseitigen und die Akzeptanz des Online-Ausweises erhöhen.
Mit der Finanzierung durch das BMDS ist der Dienst zunächst übergangsweise kostenfrei. Die langfristige Finanzierung bleibt offen, doch der Bundesrat hat sich klar gegen eine Nutzergebühr ausgesprochen.
Die Bedeutung des Dienstes wird auch durch die hohe Nachfrage in der Vergangenheit unterstrichen: Fast zwei Millionen PIN-Briefe in zwei Jahren zeigen den Bedarf der Bürger an einer unkomplizierten Möglichkeit, die PIN zurückzusetzen.
Für den geplanten volldigitalen Prozess arbeitet das BMDS an Lösungen, die den Gang zum Bürgeramt vollständig überflüssig machen. Eine solche Lösung könnte die Nutzung des Online-Ausweises weiter vereinfachen und die Digitalisierung in Deutschland vorantreiben.
