t>

Eine Geschworenenjury im US-Bundesstaat Kalifornien hat die Klage von Elon Musk gegen OpenAI und dessen Mitbegründer Sam Altman und Greg Brockman abgewiesen. Das Urteil fiel am Montag einstimmig aus: Musks Ansprüche seien verjährt. Richterin Yvonne Gonzalez Rogers akzeptierte den Spruch sofort.
Musk kündigte auf der Plattform X umgehend Berufung an. „Die Richterin und die Jury haben nie wirklich über die Sachlage des Falles entschieden, sondern nur über eine kalendarische Formalität“, schrieb er.
Der Tech-Milliardär hatte zwei Hauptvorwürfe erhoben. Erstens: Altman und Brockman hätten den durch seine Spenden finanzierten gemeinnützigen Trust verletzt, indem sie OpenAI entgegen dem ursprünglichen Versprechen als gewinnorientierte Gesellschaft führten. Zweitens: Die beiden hätten sich auf seine Kosten ungerechtfertigt bereichert. Musk reichte die Klage im Jahr 2024 ein.
Die Klage zielte unter anderem darauf ab, eine Umstrukturierung von OpenAI aus dem Jahr 2025 rückgängig zu machen, bei der die gewinnorientierte Tochtergesellschaft in eine sogenannte Public Benefit Corporation umgewandelt wurde. Zudem forderte er die Abberufung von Altman und Brockman aus ihren Ämtern.
OpenAI argumentierte, die Verjährungsfrist für Musks Klage sei bereits abgelaufen, bevor er den Fall vor Gericht brachte. Die Frist für den Vorwurf der Verletzung des gemeinnützigen Treuhandverhältnisses beträgt drei Jahre, jene für die ungerechtfertigte Bereicherung zwei Jahre. Das heißt: Musk hätte die angebliche Pflichtverletzung spätestens 2021 erkennen müssen, die angebliche Bereicherung spätestens 2022.
Musk selber sagte vor der Jury aus, er habe erst 2022 entdeckt, dass Altman und Brockman ihr Versprechen gebrochen hätten. OpenAI hielt dem entgegen, Musk habe bereits weit vor 2021 Grund zu dieser Annahme gehabt.
In seiner Aussage beschrieb Musk drei Phasen seiner Einstellung zu OpenAI: Phase eins – „begeisterte Unterstützung“. Phase zwei – „ich begann das Vertrauen zu verlieren, dass sie mir die Wahrheit sagten“. Phase drei – „ich bin mir sicher, dass sie die gemeinnützige Organisation ausplündern.“
Die Ursprünge des Konflikts reichen ins Jahr 2017 zurück. Damals versuchten Musk und die Mitgründer von OpenAI, eine gewinnorientierte Tochter zu gründen, um Kapital für künstliche allgemeine Intelligenz zu beschaffen. Es kam zu einem erbitterten Machtkampf um die Kontrolle. Musk schlug sogar eine Fusion mit seinem Elektroautohersteller Tesla vor.
Während des Prozesses konfrontierten OpenAIs Anwälte Musk intensiv mit diesen Diskussionen. Sie legten dar, dass Musk bereits 2017 von den Plänen Altmans und Brockmans gewusst und sich sogar daran beteiligt habe – und damals hätte klagen können. Musk entgegnete: „Ich war nicht dagegen, dass es eine kleine gewinnorientierte Einheit gibt, die die gemeinnützige Organisation finanziert, solange nicht der Schwanz mit dem Hund wedelt.“
2019 gründete OpenAI dann tatsächlich eine gewinnorientierte Tochtergesellschaft, bei der Mitarbeiter und Investoren eine begrenzte Rendite erhalten sollten. Gleichzeitig sicherte sich das Unternehmen eine Milliardeninvestition von Microsoft. OpenAI argumentierte, auch dies habe Musk Grund zur Klage gegeben.
Musk widersprach: „Wenn man eine Situation mit begrenzten Gewinnen hat, verstößt das nicht gegen das Ziel der gemeinnützigen Organisation. Es gab für mich zu diesem Zeitpunkt keinen Grund, eine Klage einzureichen.“
Als Microsoft sich 2020 eine Exklusivlizenz für das GPT-3-Modell von OpenAI sicherte, schrieb Musk auf X: „Das scheint mir das Gegenteil von ‚offen‘ zu sein. OpenAI ist im Grunde von Microsoft vereinnahmt.“ OpenAI sah auch hierin einen Klagegrund.
Musk sagte jedoch aus, dass Altman ihm nach dem Post versichert habe, OpenAI werde an seiner gemeinnützigen Mission festhalten. Obwohl er skeptisch gewesen sei, habe er keinen Grund zur Klage gesehen.
Erst 2022, so Musk, habe er erkannt, dass OpenAI seine Mission aufgegeben habe. Zu dieser Zeit bereitete Microsoft eine Investition von zehn Milliarden Dollar vor, die 2023 abgeschlossen wurde.
„Ich war beunruhigt, als ich sah, dass OpenAI mit 20 Milliarden Dollar bewertet wurde“, schrieb Musk damals in einer SMS an Altman. „Das ist eine Lockvogel-Taktik.“
Musk erklärte der Jury, dieser Moment habe ihm klargemacht: „Der Gewinnzweck ist der Schwanz, der mit dem Hund wedelt.“ Er argumentierte, Microsoft habe zehn Milliarden nur bei Erwartung einer hohen Rendite bereitgestellt. Damit sei OpenAI „in jeder Hinsicht zu einem gewinnorientierten Unternehmen mit einer Bewertung von 20 Milliarden Dollar geworden.“
Steven Molo, einer von Musks Anwälten, betonte im Schlussplädoyer: „Der Deal von 2023 war anders.“
Die Jury musste entscheiden, ob die Beweise Musks Behauptung stützten, er habe die Abkehr von der Mission erst 2023 bemerkt. Sie verneinte dies. Das Urteil stellt fest: Musk hatte bereits vor 2021 Grund zur Annahme, von Altman und Brockman getäuscht worden zu sein. Ob er tatsächlich getäuscht wurde, ließen die Geschworenen offen.
Gerichte entscheiden Fälle häufig aus verfahrenstechnischen Gründen wie Verjährung, weil dies eine klarere Lösung bietet, als sich mit der Sache selbst zu befassen. Musk hat angekündigt, vor dem Ninth Circuit Court of Appeals Berufung einzulegen, einem Bundesberufungsgericht, das Entscheidungen von Bezirksgerichten in Kalifornien und anderen Bundesstaaten überprüft.
Der Fall wirft grundsätzliche Fragen zur Rechtsnatur von gemeinnützigen Organisationen auf, die in gewinnorientierte Strukturen überführt werden. Juristen beobachten das Verfahren mit großem Interesse, da es Präzedenzwirkung haben könnte.
OpenAI bezeichnete sich bei Gründung 2015 als Non-Profit, der das Ziel verfolgte, künstliche Intelligenz sicher und zum Nutzen der Menschheit zu entwickeln. Musk gehörte zu den Erstunterstützern und spendete zehn Millionen Dollar.
Bereits 2018 zog sich Musk aus dem Vorstand zurück, nachdem unterschiedliche Auffassungen über die strategische Ausrichtung zutage getreten waren. Er kritisierte später mehrfach öffentlich die zunehmende Kommerzialisierung.
Die Verjährungsfristen im US-Recht variieren je nach Bundesstaat und Klageart. In Kalifornien beträgt die Frist für Vertragsverletzungen vier Jahre, für Betrug und ungerechtfertigte Bereicherung drei Jahre beziehungsweise zwei Jahre, wie im vorliegenden Fall.
Musks Anwälte hatten argumentiert, die Verjährung sei nicht eingetreten, weil OpenAI die angeblichen Pflichtverletzungen aktiv verschleiert habe. Die Jury folgte dieser Argumentation nicht.
Der Prozess dauerte drei Wochen und umfasste zahlreiche Zeugenaussagen, darunter auch von ehemaligen OpenAI-Mitarbeitern und Branchenkennern. Die Gegenseite hatte Musk als Kontrollbesitzer dargestellt, der selbst an gewinnorientierten Plänen beteiligt gewesen sei.
Richterin Rogers wies die Geschworenen an, nur über die Verjährungsfrage zu entscheiden, nicht über die inhaltlichen Vorwürfe. Das Urteil bedeutet, dass Musk mit seinen Vorwürfen in diesem Verfahren nicht mehr durchdringen kann.
OpenAI zeigte sich zufrieden mit dem Ausgang. Eine offizielle Stellungnahme des Unternehmens lag zunächst nicht vor. Branchenexperten rechnen damit, dass der Fall in der Berufungsinstanz neu aufgerollt wird.
Musk hat in der Vergangenheit mehrfach juristische Auseinandersetzungen geführt, unter anderem gegen Twitter (jetzt X) und diverse Aufsichtsbehörden. Seine Berufungsankündigung überrascht daher nicht.
Der Ausgang des Prozesses könnte auch Auswirkungen auf andere Tech-Streitigkeiten haben, bei denen es um die Abgrenzung von gemeinnützigen und gewinnorientierten Aktivitäten geht. Die Rechtslage in den USA ist in diesem Bereich uneinheitlich.
Beobachter werten die Entscheidung als Niederlage für Musks Bemühungen, die Geschäftspraktiken von OpenAI gerichtlich zu korrigieren. Dennoch bleibt die grundsätzliche Frage offen, ob die Umwandlung der Organisation rechtmäßig war.
Das Berufungsgericht wird vermutlich innerhalb der nächsten ein bis zwei Jahre über Musks Einspruch entscheiden. Bis dahin hat die Verjährungsentscheidung Bestand.
Musk selbst kündigte auf X an, er werde „bis zur letzten Instanz“ kämpfen. Er sehe sich in der Sache im Recht, werde aber prozessual überstimmt.
Der Fall zeigt exemplarisch, wie schwierig es für Kläger sein kann, komplexe Verflechtungen zwischen Non-Profit- und For-Profit-Strukturen gerichtlich anzugreifen, wenn die zeitlichen Grenzen der Verjährung nicht beachtet werden.
