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EU AI Act: Fristen und Pflichten für Unternehmen bis August 2026

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Jonas Fischer
News - 18 Mai 2026

Unternehmen, die KI-Anwendungen wie Chatbots oder automatisierte Bewerbungsfilter einsetzen, müssen den 2. August 2026 im Blick behalten. Ab diesem Datum greifen die Transparenzpflichten nach Artikel 50 des EU AI Act. Betroffene Firmen sind verpflichtet, offenzulegen, dass hinter den Anwendungen Künstliche Intelligenz steckt – unabhängig davon, ob es sich um Text-, Bild- oder Entscheidungssysteme handelt.

Für Hochrisiko-KI-Systeme, etwa bei der automatisierten Vorauswahl von Bewerbungen, gelten zusätzlich strenge Auflagen. Unternehmen müssen Risikomanagement betreiben, technische Dokumentationen erstellen und eine menschliche Aufsicht gewährleisten. Die Einstufung als Hochrisiko-System folgt den Kriterien aus Anhang III der Verordnung – eine fehlerhafte Klassifizierung kann Bußgelder nach sich ziehen.

Neben der korrekten Kategorisierung ihrer KI-Anwendungen müssen Firmen auch die laufende Rechtsentwicklung verfolgen. Die EU-Kommission diskutiert im Rahmen der digitalen Omnibus-Verordnung über mögliche Fristverlängerungen. Unternehmen sollten daher ihre Planung flexibel halten und den aktuellen Stand der Gesetzgebung kontinuierlich beobachten.

Eine Orientierungshilfe bietet das einstündige Webinar am 2. Juni 2026 um 16 Uhr. Jörg Heidrich, Fachanwalt für IT-Recht und Justiziar bei Heise Medien, sowie Kim M. Scheurenbrand, KI-Manager bei DEEP CONTENT by heise, ordnen die aktuellen Entwicklungen ein. Sie erläutern, welche Pflichten konkret relevant werden und wo der dringendste Handlungsbedarf besteht.

Die Webinar-Reihe KI PRO richtet sich an Fachleute, die KI produktiv im Unternehmen einsetzen möchten. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Im Anschluss beantworten die Referenten ausgewählte Fragen der Teilnehmenden. Eine Anmeldung sichert den Platz und ermöglicht praxisnahe Einblicke in die Umsetzung der neuen Vorschriften.

📝 Dieser Artikel wurde mit KI-Unterstützung basierend auf Inhalten von Heise Online umgeschrieben.
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