Das Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk (DPNW) übt scharfe Kritik am aktuellen Entwurf des Medizinregistergesetzes. Die Organisation warnt vor einer zunehmenden Verarbeitung sensibler Gesundheitsdaten, die ohne aktive Zustimmung der Betroffenen erfolge.
Das DPNW fordert die „Beibehaltung echter informierter Einwilligungen“ und kritisiert den Trend zu Widerspruchslösungen, wie sie bei der elektronischen Patientenakte (ePA) praktiziert werden. Versicherte müssen dort erst widersprechen, um keine ePA zu erhalten. „Viele Bürger verstehen schon heute kaum noch, welche Gesundheitsdaten wo gespeichert, verknüpft oder ausgewertet werden. Gerade bei psychotherapeutischen Daten reicht eine bloße Widerspruchslösung aus unserer Sicht nicht aus“, so das DPNW.
Der Gesetzesentwurf gehe „weit über klassische Forschungsregister hinaus“ und schaffe die Grundlage für eine „immer umfassendere Zusammenführung und Auswertung sensibler Gesundheitsdaten“. Das Netzwerk verweist auf die besondere Sensibilität psychotherapeutischer Behandlungen.
In diesen Therapien würden oft Themen wie „Traumatisierungen, familiäre Konflikte, Beziehungsmuster, Ängste oder intime biografische Erfahrungen“ behandelt. Bereits der Eindruck einer zunehmenden staatlichen oder institutionellen Datenerfassung könne das für die Behandlung notwendige Vertrauen beeinträchtigen. Das DPNW fordert daher, dass psychotherapeutische Daten nicht registerübergreifend verknüpft werden dürfen.
Das Netzwerk sieht die Gefahr, dass mit dem Ausbau registerübergreifender Datennutzung und der stärkeren Verwendung der Krankenversichertennummer langfristig umfassende personenbezogene Gesundheitsprofile entstehen könnten. Besonders problematisch sei dies bei psychotherapeutischen Daten.
„Hier entsteht schrittweise eine Infrastruktur, die langfristig erhebliche Auswirkungen auf Datenschutz, informationelle Selbstbestimmung und therapeutische Vertraulichkeit haben kann“, erklärt das DPNW.
Kritiker sehen zudem eine gesundheitspolitische Entwicklung hin zu einer immer weitergehenden Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschung, Steuerung und Qualitätssicherung. Das DPNW kritisiert auch KI-gestützte Auswertungen. Datenverknüpfungen zwischen Registern, Krankenkassen- und Forschungsdaten könnten schrittweise ausgeweitet werden, während individuelle Einwilligungen und Transparenz für Betroffene an Bedeutung verlören.
Fachverbände warnen seit Längerem davor, dass zunehmende staatliche oder institutionelle Zugriffsmöglichkeiten das Vertrauensverhältnis zwischen Patienten und Behandlern beeinträchtigen könnten.
Susanne Berwanger, Vizepräsidentin des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen, hatte gewarnt, dass bestimmte Register oder die Auflockerung der Schweigepflicht dazu führen würden, dass Erkrankte einer Behandlung „kritischer gegenüberstehen könnten“. Dies verringere die Chance auf Hilfe und auch die Verhinderung potenzieller Straftaten. Zudem seien psychisch erkrankte Menschen „im Allgemeinen nicht gefährlicher als psychisch ‚Gesunde’“, erklärte Berwanger.
Speziell bei geplanten Änderungen im Umfeld der Psychisch-Kranken-Gesetze (PsychKG) hatten Fachverbände bereits vor einer Ausweitung staatlicher Zugriffs- und Vernetzungsmöglichkeiten bei sensiblen Gesundheitsdaten gewarnt.
